Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Bremsbeläge ersetzen
Ausbau
Bremsbacken ausbauen.
Bremsbeläge mit entsprechendem bohrer abbohren.
Abgebohrte nieten mit passendem durchschlag aus
bremsbacken entfernen.
Einbau
Bremsbeläge werden in zwei stärken geliefert: 5 mm starke
beläge k ...
Scheinwerfer bei auslandsfahrt
Der asymmetrische lichtstrahl des
scheinwerfers erweitert die sicht am
fahrbahnrand der beifahrerseite.
In ländern mit linksverkehr müssen
die scheinwerfer umgestellt werden,
um ein blenden des gegenverkehrs
zu vermeiden.
An jedem scheinwerfergeh& ...