Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Kühler-frostschutz prüfen
Achtung: die kühlanlage wird vom werk ganzjährig mit einer
mischung aus wasser. Kühlerfrost- und korrosions-schutzmittel
aufgefüllt. Diese mischung verhindert frost- und korrosionsschäden.
Kalkansatz und hebt außerdem die siedetempera ...
Störungstabelle motor
Wenn der motor nicht anspringt, fehler systematisch suchen
und einkreisen. Damit der motor überhaupt anspringen kann,
müssen immer zwei grundvoraussetzungen erfüllt sein:
das kraftstoff-luftgemisch muß bis in die zylinder gelangen.
Der zü ...