Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Warnung des fahrers
Wenn das system ein vorausfahrendes
fahrzeug in der fahrspur erkennt,
leuchtet die kontrollleuchte für
ein erkanntes vorausfahrendes fahrzeug
grün im instrument auf.
Wenn der abstand zu einem vorausfahrenden
fahrzeug zu klein wird
oder sich ...
Verkehrszeichen- assistent
Funktionen
Der verkehrszeichen-assistent erkennt
über eine frontkamera bestimmte
verkehrszeichen und zeigt
sie im driver information center (dic)
an.
Folgende verkehrszeichen werden
erkannt:
Geschwindigkeitsbegrenzungen und
überholverbote
Gesc ...