Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Radwechsel
Folgende vorbereitungen treffen und
hinweise beachten:
Fahrzeug auf waagerechtem, ebenem,
festem und rutschsicherem
untergrund parken. Vorderräder
gerade stellen.
Parkbremse anziehen, ersten
gang oder rückwärtsgang bzw. P
einlegen.
Niem ...
Standlicht/tagfahrlicht mit glühbirnen
Lampenfassung (1) durch drehen
nach links ausrasten.
Beide clips zusammendrücken
und die lampenfassung aus dem
scheinwerfergehäuse ziehen.
Lampe aus der lampenfassung
ziehen.
Austauschen und neue lampe in
die fassung eins ...