Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Motor starten
Falls die getriebestellung n nicht aktiviert
ist, vor dem anlassen des motors
die fußbremse betätigen.
Nach dem start schaltet das getriebe
automatisch in die stellung n. Es
kann eine kurze verzögerung auftreten.
Bei ausfall aller bremslichter ...
Elektronisch gesteuerte fahrprogramme
Das betriebstemperaturprogramm
bringt den katalysator nach einem
kaltstart durch erhöhte motordrehzahl
schnell auf die erforderliche
temperatur.
Adaptivprogramme passen das
schalten in andere gänge den
fahrbedingungen an, z. B. Bei
hoher zul ...