Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Ausbau
Ein hinterrad ausbauen. Radschrauben bei auf dem boden
stehendem fahrzeug lösen. Fahrzeug hinten aufbocken
und hinterrad abnehmen.
Stabilisatorbefestigungen an der hinterachse losschrauben.
Dämpfungsgummi am stabilisator abnehmen.
...
Neustart des motors durch den fahrer
Fahrzeuge mit schaltgetriebe
kupplungspedal betätigen, um den
motor wieder zu starten.
Nachdem der motor erneut gestartet
wurde, erlischt die kontrollleuchte
im driver information center (dic).
Wenn der wählhebel aus der neutralstellung
bewegt wird, ...