Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Dachgepäckträger
Aus sicherheitsgründen und zur vermeidung
von dachbeschädigungen
empfehlen wir, das für ihr fahrzeug
zugelassene dachgepäckträgersystem
zu verwenden. Weitere informationen
erhalten sie von ihrer werkstatt.
Einbauanleitung beachten und da ...
Störungstabelle batterie
Störung
Ursache
Abhilfe
Saurestand zu niedrig
Überladung, verdunstung
(besonders im sommer)
Destilliertes wasser bis zur vorgeschriebenen
höhe nachfüllen (bei geladener batterie)*
...