Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Ventilsitz einschleifen
Bei einwandfrei bearbeiteten ventilsitzringen und neuen ventilen
ist das einschleifen der ventilsitze im zylinderkopf nicht
unbedingt erforderlich.
Die ventile dürfen nur mit feinkörniger schleifpaste eingeschliffen
werden. Für die notwendigen ...
Einspritzmenge prüfen und einstellen
Die einspritzmenge der beschleunigungspumpe ist immer
dann zu überprüfen, wenn das ubergangsverhalten des motors
beim beschleunigen schlecht ist. Beziehungsweise dann, wenn
der motor zuviel kraftstoff verbraucht.
Motor kurz laufen lassen, damit si ...