Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Fahrzeug abstellen
Warnung
Fahrzeug nicht auf entzündbaren
oberflächen abstellen. Die
hohe temperatur des abgassystems
kann zu einem entzünden
der oberfläche führen.
Die parkbremse immer anziehen.
Die manuelle parkbremse
ohne drücken des e ...
Fahrzeugbatterie
Das fahrzeug ist mit einer blei-
säure-batterie ausgestattet.
Fahrzeuge mit stopp-start-system
sind mit einer agm-batterie ausgestattet.
Die fahrzeugbatterie ist wartungsfrei,
sofern das fahrprofil ein ausreichendes
laden der batterie zulässt. Kurze
s ...