Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
City-modus
Die funktion "city-modus" bietet zusätzliche
lenkunterstützung bei niedrigen
geschwindigkeiten, z. B. Im
stadtverkehr oder beim einparken.
Für noch mehr komfort wird die lenkunterstützung
erhöht.
Einschalten
Bei laufendem motor  ...
Die bremsanlage
Das hydraulische bremssystem besteht aus den scheibenbremsen
der vorderräder, den trommelbremsen der hinterräder
und dem hauptbremszylinder. Das bremssystem ist
in zwei diagonale kreise aufgeteilt. Ein bremskreis wirkt vorn
rechts/hinten links, der zweite ...