Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Jahresinspektion
Die jahresinspektion ist einmal im jahr bzw. Alle 15000 km
durchzuführen. Alle mit stern (*) gekennzeichneten positionen
sind nur anläßlich der 2., 4., 6. Usw. Jahresinspektion durchzuführen.
Motor und kupplung
Motor: öl wechseln, haupts ...
Ausbau
Achtung: der zylinderkopf darf nur bei kaltem motor abgebaut
werden (raumtemperatur ca. 20 C).
Batterie-massekabel lösen.
Luftfilter mit vorwärmschlauch abmontieren
Auspuffkrümmer am zylinderkopf abbauen, wegdrücken
und ...