Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Kundeninformation
Konformitätserklärung
Funkübertragungssysteme
Dieses fahrzeug ist mit systemen
ausgerüstet, die funkwellen übertragen
und/oder empfangen und der
eg-richtlinie 1999/5/eg unterliegen.
Die systeme erfüllen die anforderungen
und releva ...
Reifenreparaturset
Kleinere schäden an der lauffläche
des reifens können mit dem reifenreparaturset
behoben werden.
Fremdkörper nicht aus dem reifen
entfernen.
Schäden am reifen, die größer als
4 mm sind oder sich an der seitenwand
in der n&a ...