Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Batterie-masseband abklemmen.
Schelle vom luftansaugschlauch am luftfilter lösen,
luftansaugschlauch
abziehen.
Kurbelwellenentlüftung und unterdruckschlauch vom luftfilter
abziehen. Klemmschellen mit flachzange spreizen,
nach hinten ...
Einbau
Achtung: bei ausgebauten bremsbelägen nicht auf das
bremspedal treten, sonst wird der kolben aus dem
gehäuse herausgedrückt.
Vor dem bremsbelageinbau gleitführungen mit weichmetallbürste
reinigen und anschließend dünn mit antiquie ...