Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
anhängelast ist die differenz zwischen
dem tatsächlichen gesamtgewicht
...
Die wartungsfreie batterie
Der opel-corsa ist mit einer wartungsfreien batterie ausgestattet.
Bei der neuen batterie erübrigt sich ein nachfüllen von destilliertem
wasser, dennoch sind einige wartungspunkte zu beachten.
Der deckel hat eine entlüftungsöffnung, &uu ...