Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Typschild
Das typenschild befindet sich am linken
oder rechten türrahmen.
Angaben auf dem typschild:
1 = Hersteller
2 = Genehmigungsnummer
3 = Fahrzeug-identifizierungsnummer
4 = Zulässiges gesamtgewicht in kg
5 = Zulässiges zuggesamtgewicht
in kg
...
Ausbau
Gelenkwelle ausbauen.
Halteband von gelenkschutzhülle aufschneiden, schutzhülle
vom gelenk abnehmen und umstülpen.
Sicherungsring am äußeren bzw. Inneren gelenk mit
zange spreizen.
Gelenk mit plastikhammer von welle ...