Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Keilriemen ausbauen.
Zahnriemen-abdeckung abschrauben.
Kolben für zylinder 1 auf zünd-ot stellen. Dazu getriebe in
leerlaufstellung bringen und handbremse anziehen.
Gekröpften ringschlüssel oder stecknuß mit ratsche an
...
Scheinwerferlampe auswechseln
Normale glühlampen (nicht halogenlampen) unterliegen dem
verschleiß. Etwa alle 2 jahre sollten sie ausgewechselt werden,
auch wenn sie noch intakt sind. Eine glühlampe mit verminderter
leuchtkraft erkennt man auch an schwarzen ablagerungen
auf dem gl ...