Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Batterie unter belastung prüfen
Voltmeter an den polen der batterie anschließen.
Motor starten und spannung ablesen.
Während des startvorganges darf bei einer vollen batterie die
spannung nicht unter 10 volt (säuretemperatur ca. 20 C)
abfallen.
Bncht die ...
Bremsen
Das bremssystem hat zwei voneinander
unabhängige bremskreise.
Wenn ein bremskreis ausfällt, kann
das fahrzeug immer noch mit dem
anderen bremskreis gebremst werden.
Eine bremswirkung wird allerdings
nur erzielt, wenn das bremspedal
fest hinuntergedr ...