Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Dreipunkt-sicherheitsgurt
Anlegen
Den gurt aus dem aufroller herausziehen,
unverdreht über den körper
legen und die schlosszunge in das
gurtschloss einstecken, bis sie einrastet.
Den beckengurt während der
fahrt durch ziehen am schultergurt
regelmäßig spann ...
Auswuchten der räder
Die serienmäßigen räder werden im werk ausgewuchtet. Das
auswuchten ist notwendig, um unterschiedliche gewichtsverteilung
und materialungenauigkeiten auszugleichen.
Im fahrbetrieb macht sich die unwucht durch trampel- und
flattererscheinungen bemer ...