Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Allgemeine informationen
Nur eine für das fahrzeug zugelassene
anhängerzugvorrichtung verwenden.
Den nachträglichen einbau
von einer werkstatt durchführen lassen.
Gegebenenfalls müssen änderungen
am fahrzeug, die die kühlung,
hitzeschutzschilde oder ...
Ausbau
Achtung: der zylinderkopf darf nur bei kaltem motor abgebaut
werden (raumtemperatur ca. 20 C).
Batterie-massekabel lösen.
Luftfilter mit vorwärmschlauch abmontieren
Auspuffkrümmer am zylinderkopf abbauen, wegdrücken
und ...