Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Störungstabelle kühlmitteltemperatur
Störung: die kühlmitteltemperatur-anzeige steht im roten bereich
Ursache
Abhilfe
Zu wenig kühlmittel im kreislauf
Kühler muß randvoll sein. Ausgleichbehälter muß bis zur
markierung gefü ...
Kraftstoffilter ersetzen
Das kraftstoffilter ist alle 2 jahre, spätestens jedoch nach
jeweils 30000 km zu ersetzen.
Fahrzeug aufbocken.
Masseband von batterie abklemmen.
Schlauchschellen lösen und kraftstoffschläuche abziehen.
Damit kein kraftstoff ausl ...