Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Kühlsystem prüfen
Prüfen
Undichtigkeiten im kühlsystem und die funktion des überdruckventils
im kühler-verschluß können mit einem handelsüblichen
kühl-prüfgerät uberprüft werden.
Prüfgerät auf kühler-ausgle ...
Abstandswarnung
Die abstandswarnung zeigt den abstand
zu einem vorausfahrenden
fahrzeug an. Mit der frontkamera in
der windschutzscheibe wird der abstand
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das auf der gleichen spur vor dem eigenen
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einer geschwindigkeit vo ...