Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Motorhaube aus- und einbauen
Zum ausbau der motorhaube ist ein helfer erforderlich.
Ausbau
Wird die alte haube wieder eingebaut, vor dem ausbau die
befestigungsschrauben mit einer reißnadel umkreisen,
damit die haube in gleicher stellung wieder montiert
werden kann.
Motor ...
Seitliche blinkleuchten
Zum auswechseln der glühlampe
das leuchtengehäuse abnehmen:
Lampe nach links schieben und
an der rechten seite entfernen.
Lampenfassung linksherum drehen
und aus dem gehäuse herausnehmen.
Die glühlampe aus der fassung ...