Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Heckscheibenheizung
Wird durch drücken von bedient.
Die heckscheibenheizung läuft bei
laufendem motor.
Sie wird nach sechs minuten automatisch
ausgeschaltet.
Wenn im gleichen zündzyklus
noch einmal gedrückt wird, wird die
heizung weitere drei minuten ...
Sichtprüfung der bremsleitungen
Die bremsleitungen sollen etwa alle 15000 km auf einwandfreien
zustand geprüft werden.
Fahrzeug aufbocken.
Bremsleitungen mit kaltreiniger reinigen.
Achtung: die bremsleitungen sind zum schutz gegen korrosion
mit einer kunststoffschicht ü ...