Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Heckleuchte aus- und einbauen
Ausbau
Masseband von batterie abklemmen.
Bei den schrägheckmodellen innenverkleidung für seitenwand
und heckleuchte öffnen.
Halteklammern des lampenträgers abdrücken und lampenträger
abnehmen.
Heckleuch ...
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
anhängelast ist die differenz zwischen
dem tatsächlichen gesamtgewicht
...