Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Linkes handbremsseil ausbauen
Gewindestück am bremsausgleich messen, maß notieren.
Sechskantmutter vom gewindestück am bremsausgleich
abschrauben, dabei mit einer zange gegenhalten.
Kurzes bremsseil aus führung am hinterachskörper aushängen.
...
Fahrzeuge mit reifenreparaturset in der seitenwand
Zum öffnen des fachs die abdeckung
ausrasten und aufklappen.
Dichtmittelflasche und halter mit
luftschlauch aus dem einsatz
nehmen.
Luftschlauch vom halter abwickeln
und an den anschluss der
dichtmittelflasche schrauben.
Dic ...