Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Hinweise für den nachträglichen einbau
von zubehör
Beim bohren oder schälen von löchern in die karosserie müssen
die lochränder anschließend entgratet und lackiert werden.
Die beim bohren zwangsläufig anfallenden späne sind restlos
aus der karosserie zu entfernen. Insbesondere si ...
Benzin- und dieselmotoren
Bei den benzinmotoren bis 8/86 ist das öl einschließlich der
ölfilterpatrone alle 6 monate, bei benzinmotoren ab 9/86 alle
12 monate zu wechseln.
Werden innerhalb dieser zeitspannen mehr als 15000 km
zurückgelegt, so ist der ölwechsel sch ...