Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Konservieren
Zur verhinderung von korrosion am vorderwagen (z. B. Seitenteile,
längsträger oder abschlußblech) und des antriebsaggregates
muß der motorraum einschließlich der im motorraum
befindlichen teile der bremsanlage sowie der vorderachselemente
...
Klappbare spiegel
Zur sicherheit von fußgängern klappen
die außenspiegel bei anstoßen
aus ihrer ausgangslage. Durch leichten
druck auf das spiegelgehäuse
wieder einrasten.
Parkstellung
Die außenspiegel lassen sich durch
leichtes drücken a ...