Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Elektronisch gesteuerte fahrprogramme
Das betriebstemperaturprogramm
bringt den katalysator nach einem
kaltstart durch erhöhte motordrehzahl
schnell auf die erforderliche
temperatur.
Die automatische neutralschaltung
schaltet selbsttätig in den leerlauf,
wenn bei eingelegtem vorw& ...
Hinweise für den nachträglichen einbau
von zubehör
Beim bohren oder schälen von löchern in die karosserie müssen
die lochränder anschließend entgratet und lackiert werden.
Die beim bohren zwangsläufig anfallenden späne sind restlos
aus der karosserie zu entfernen. Insbesondere si ...