Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Konservieren
Zur verhinderung von korrosion am vorderwagen (z. B. Seitenteile,
längsträger oder abschlußblech) und des antriebsaggregates
muß der motorraum einschließlich der im motorraum
befindlichen teile der bremsanlage sowie der vorderachselemente
...
Reserverad
Bei der montage eines reserverads,
das sich von den anderen rädern unterscheidet,
ist dieses reserverad als
notrad zu betrachten und es müssen
die entsprechenden geschwindigkeitsbeschränkungen
eingehalten
werden, auch wenn am rad kein entsprechender ...