Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Motorblock auf planheit prüfen
Die motorblockdichtfläche ist mit einem ausrichtlineal und
einer fühllehre in länge und breite auf durchbiegung zu
prüfen. Auf der gesamtlänge darf der zylinderblock von
den benzinmotoren eine durchbiegung von 0,05 mm aufweisen,
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Getriebeölwechseln/nachfüllen
Das hypoid-getriebeol braucht nicht gewechselt zu werden.
Die olkontrolle - etwa alle 20 000 km - und die ölbefüllung erfolgen
über die einfüllbohrung, die in höhe des ölspiegels auf
der rechten seite des getriebes angebracht ist.
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