Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Achtung: der zylinderkopf darf nur bei kaltem motor abgebaut
werden. Motor gegebenenfalls 4 stunden lang abkühlen lassen.
Batterie-masseband abklemmen.
Luftansaugschlauch vom luftfilter abnehmen, klemmschelle
vorher mit den fingern aufschnappen ...
Sichtprüfung auf dichtheit
Folgende leckstellen sind möglich:
trennstelle zwischen kupplungsglocke und getriebe.
Oleinfullschraube.
Gelenkwelle an getnebe.
Bei der suche nach der leckstelle folgendermaßen vorgehen:
getnebegehäuse mit kaltrein ...