Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Traktionskontrolle
Die traktionskontrolle (tc) ist bestandteil
der elektronischen
stabilitätsregelung (esc).
Tc verbessert bei bedarf die fahrstabilität,
unabhängig von der fahrbahnbeschaffenheit
oder der griffigkeit
der reifen, indem sie ein durchdrehen
der antrie ...
Ausbau
Radschrauben lösen, fahrzeug aufbocken.
Rad abnehmen.
Bremsbacken am einstellexzenter zurückstellen.
Staubkappe von trommelnabe abnehmen.
Radzapfenmutter entsplinten, mutter mit druckscheibe abnehmen.
Siehe auch.
...