Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Reifen lagern
Reifen sollten kühl, dunkel, trocken und möglichst auch
zugfrei untergebracht werden. Auch mit fett und öl dürfen
sie nicht in berührung kommen.
Reifen liegend oder aufgehängt in der garage oder im keller
lagern.
Be ...
Bremsanlage entlüften
Nach jeder reparatur an der bremse, bei der die anlage geöffnet
wurde, kann luft in die druckleitungen eingedrungen sein.
Dann ist das bremssystem zu entlüften. Luft ist auch dann in
den leitungen, wenn sich beim treten auf das bremspedal der
bremsdruck ...