Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Prüfen
Als prüffläche sollte möglichst die mitte zwischen den beiden
riemenscheiben gewählt werden.
Prüfgerät auf den keilriemen so aufsetzen, daß die führungen
a-b-c des gerätes zum tragen kommen.
Hebe ...
Ausbau
Radmuttern losen. Fahrzeug aufbocken.
Rad abnehmen.
Selbstsichernde mutter vom spurstangenkopf abschrauben.
Spurstangenkopf mit handelsüblichem ausdrücker herausdrucken.
Gegenmutter am spurstangenkopf - linker pfeil - ibs ...