Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Bremsen
Bei bremsbelägen minimaler dicke
ist während des bremsens ein
quietschendes geräusch zu hören.
Weiterfahrt ist möglich, bremsbeläge
jedoch möglichst bald austauschen
lassen.
Sobald neue bremsbeläge montiert
sind, wä ...
Ausbau
Radschrauben lösen, fahrzeug vorn aufbocken.
Einbaulage der vorderräder markieren. Dazu mit kreide
einen strich über felge und radnabe ziehen.
Achtung: sollen die bremsbeläge wieder verwendet werden,
müssen sie beim ausbau geken ...