Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Störungstabelle reifen
Abnutzung
Ursache
Stärkerer reifenverschleiß auf beiden seiten der lauffläche
Zu niedriger reifenfülldruck
Stärkerer reifenverschleiß in der mitte der lauffläche, über den
gesamten umfa ...
Handbremse einstellen
Fahrzeug hinten aufbocken.
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340
(september 1984)
Handbremshebel auf 1. Raste stellen.
An beiden handbremsseilen unter dem fahrzeugboden
ziehen und feststellen, ob diese freigängig sind, gegebenenfalls
handb ...