Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Schneeketten
Schneeketten sind nur an den vorderrädern
zulässig.
Immer engmaschige schneeketten
verwenden, die an der lauffläche und
an den reifeninnenseiten (einschließlich
kettenschloss) maximal
10 mm auftragen.
Warnung
Beschädigungen kö ...
Ausbau
Keilriemen ausbauen.
Zahnriemen-abdeckung abschrauben.
Kolben für zylinder 1 auf zünd-ot stellen. Dazu getriebe in
leerlaufstellung bringen und handbremse anziehen.
Gekröpften ringschlüssel oder stecknuß mit ratsche an
...