Bei kaltem motor wird die selbstzündungstemperatur durch die verdichtung allein nicht erreicht, deshalb muß der motor vorgeglüht werden.
Zu diesem zweck ist in jedem brennraum eine stabglühkerze eingeschraubt. Die stabglühkerze besteht im wesentlichen aus einem gehäuse mit eingepreßtem heizstab. Der heizstab besteht aus einer in reihe geschalteten heiz- und regelwicklung.
Sobald spannung anliegt, heizt sich die heizwicklung innerhalb weniger sekunden bis auf über +1000 c auf, wodurch die vorglühdauer bis zum anlassen des motors selten länger als 4 sekunden beträgt. Wenn die vorglüh-kontrollleuchte erlischt, kann der motor gestartet werden.
Die dauer des vorglühens sowie die automatische nachglühung nach dem start wird über ein elektronisches steuergerät geregelt, das sich im fahrgastraum hinter dem handschuhkasten befindet.
Durch entsprechende geber erhält das glühzeit-steuergerät unter anderem informationen über kühlmitteltemperatur, fahrzeuggeschwindigkeit und glühtemperatur der glühkerzen.
Das steuergerät entscheidet anhand der übermittelten daten, ob die glühkerzen stromzufuhr erhalten oder nicht. Die glühkerzen werden über 2 glührelais angesteuert, die außen am steuergerät sitzen. Die schaltung ist dem gültigen stromlaufplan zu entnehmen.
Achtung: seit 9/90 hat eine neue vorglühanlage die seitherige vorglühanlage ersetzt. Die bauteile können nicht miteinander kombiniert werden. Identifiziert werden kann die eingebaute vorglühanlage anhand der aufkleber auf der zahnriemenabdeckung: bisherige bezeichnung: "ef" oder "u3"; neue bezeichnung: "z8".
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
anhängelast ist die differenz zwischen
dem tatsächlichen gesamtgewicht
...
Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug
werksseitig freigegebene radabdeckungen
und reifen verwendet
werden, die allen relevanten anforderungen
für die jeweiligen rad- und
reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen
rad ...