Bei arbeiten an der kraftstoffversorgung sind die folgenden regeln zur sauberkeit sorgfältig zu beachten:
Hinterradbremse einstellen
Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september
1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt
werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am
bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit
fahrgestell-nr. E 4008 341 (okt ...
Ausbau
Radschrauben lösen, fahrzeug aufbocken.
Rad abnehmen.
Bremsbacken am einstellexzenter zurückstellen.
Staubkappe von trommelnabe abnehmen.
Radzapfenmutter entsplinten, mutter mit druckscheibe abnehmen.
Siehe auch.
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