Opel Corsa Reparaturanleitung :: Handbremse einstellen
- Fahrzeug hinten aufbocken.
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340
(september 1984)
- Handbremshebel auf 1. Raste stellen.
- An beiden handbremsseilen unter dem fahrzeugboden
ziehen und feststellen, ob diese freigängig sind, gegebenenfalls
handbremsseil erneuern.
- Selbstsichernde mutter am bremsausgleich so weit einstellen,
bis an beiden hinterrädern die bremswirkung gerade
einsetzt. Während des einstellens gewindestück mit zange
gegenhalten.
Achtung: an beiden rädern muß die gleiche bremswirkung
vorhanden sein.
- Handbremse lösen, die räder müssen jetzt freidrehen,
sonst einstellung wiederholen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341
(oktober 1983)
Das einstellen der handbremse ist nur noch dann erforderlich,
wenn arbeiten an der hinterradbremse ausgeführt wurden.
- Handbremshebel auf "null" stellen, die handbremse muß
also ganz gelöst sein.
- Durch ziehen an den handbremsseilen prüfen, ob diese
freigängig sind, gegebenenfalls handbremsseile erneuern.
- Hinteren stopfen - pfeil - von bremsankerplatte abnehmen.
- Selbstsichernde mutter am bremsausgleich so weit verdrehen,
bis sich die hinterräder von hand schwer drehen lassen.
- Anschließend mutter so weit lösen, daß beide hinterräder
gerade frei laufen.
- Nach dieser einstellung kann eine kontrolle am nocken
des handbremsbackenhebels erfolgen. Dazu an der
bremsankerplatte stopfen herausnehmen und mit
taschenlampe in schauloch leuchten.
- Der nocken muß ca. 3 Mm abgehoben haben.
- Stopfen in bremsankerplatte einsetzen.
Siehe auch:
Sicherheitshinweise zur einspritzanlage
Motor nicht starten ohne fest angeschlossene batterie.
Starthilfe nur mit 12-volt-batterie und starthilfekabel
geben, keinen schnellader verwenden.
Nie bei laufendem motor die batterie vom bordnetz trennen.
Beim schnelladen batterie vom bord ...
Kühlmittelstand prüfen
Bei geschlossenem kühlsystem treten kaum verluste auf.
Deshalb ist es nur selten nötig. Kühlmittel nachzufüllen.
Der kuhlmittelstand sollte in regelmäßigen abstanden -
etwa alle vier wochen - geprüft werden, zumindest a ...