Scheibenbremse
Zur genauen kontrolle der belagdicke müssen die scheibenbremsbeläge ausgebaut werden.
Hinweis: nach einer faustregel entspricht 1 mm bremsbelag einer fahrleistung von mindestens 1000 km. Diese faustregel gilt unter ungünstigen bedingungen. Im normalfall halten die belage viel länger. Bei einer belagdicke von 9 mm (einschließlich der rückenplatte) beträgt die restnutzbarkeit der bremsbeläge also noch mindestens 2000 km.
Trommelbremse
Die bremsbacken der hinterradbremse alle 15000 km prüfen und gegebenenfalls austauschen.

Sichtprüfung auf dichtheit
Kühlmittelschläuche durch zusammendrücken und verbiegen
auf poröse stellen untersuchen.
Die schläuche dürfen nicht zu kurz auf den anschlußstutzen
sitzen.
Festen sitz der schlauchschellen kontrollieren.
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Ausbau
Achtung: grundsätzlich alle bremsbeläge einer achse erneuern,
auch wenn nur ein belag verölt oder verschlissen ist.
Bremstrommel ausbauen.
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340
(september 1983)
Bremsbackenrückzugfeder mit br ...