
Schneeketten sind nur an den vorderrädern zulässig.
Immer engmaschige schneeketten verwenden, die an der lauffläche und an den reifeninnenseiten (einschließlich kettenschloss) maximal 10 mm auftragen.
Warnung
Beschädigungen können zum platzen des reifens führen.
Schneeketten sind bei reifen der größen 175/70 r14, 185/70 r14, 185/65 r15 und 205/45 r17 zulässig.
Schneeketten sind bei reifen der größe 195/55 r16 mit felgen der größe 16 x 6 oder 16 x 6,5 zulässig (bei letzterer felgengröße nur in verbindung mit eingeschränktem lenkwinkel).
Hilfe einer werkstatt in anspruch nehmen.
Schneeketten sind nicht auf reifen der größe 215/45 r17 oder 215/40 r18 zulässig.
Am notrad ist das anbringen einer schneekette nicht zulässig.
Wartung der zündanlage
Die elektronische zündanlage ist wartungsfrei. Ein einstellen
des zündzeitpunktes ist nur nach einer demontage des
zündverteilers notwendig.
Der verteilerkopf, der hochspannungs-anschluß an der
zündspule und die zündkabel ...
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
anhängelast ist die differenz zwischen
dem tatsächlichen gesamtgewicht
...