Achtung: die technische entwicklung geht ständig weiter. Die tabelle gilt für fahrzeuge bis baudatum 9/88. Seither können für neue und auch für bisherige fahrzeuge geringfügige änderungen bestehen. Maßgebend sind die fahrzeugpapiere. Der vorgeschriebene reifenfülldruck (überdruck), gültig für sommer* und winterreifen, ist auch auf einem aufkleber an der fahrertür unterhalb vom türschloß zu finden.

Der sich bei längerer fahrt einstellende, um ca. 20 Bis 40 kpa (0,2 bis 0,4 bar) höhere überdruck darf nicht reduziert werden.
Da die winterreifen einer geschwindigkeitsbeschränkung unterliegen, muß ein hinweis über die zulässige höchstgeschwindigkeit sinnvoll im blickfeld des fahrers angebracht werden ( 36, absatz 1 stvzo).
Kupplung aus-und einbauen
Die kupplung kann bei eingebautem getriebe beziehungsweise
motor aus- und eingebaut werden. Zum ausbau ist
spezialwerkzeug erforderlich. Steht das spezialwerkzeug
nicht zur verfügung, muß das getriebe zum wechseln der
kupplung aus- und eingebaut werden.
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Getriebeölwechseln/nachfüllen
Das hypoid-getriebeol braucht nicht gewechselt zu werden.
Die olkontrolle - etwa alle 20 000 km - und die ölbefüllung erfolgen
über die einfüllbohrung, die in höhe des ölspiegels auf
der rechten seite des getriebes angebracht ist.
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