Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Gesamtschaltplan: 4 detailschaltpläne
Der gesamtschaltplan ist zur besseren übersicht in 4 detailschaltpläne
aufgeteilt. Die nachstehenden angaben über die
leitungskennzeichnung gelten für alle 4 schaltpläne.
Die farbkurzzeichen für die kennfarben sind nach din 47002
fest ...
Starthilfe
Bei der starthilfe mit einem starthilfekabel sind einige punkte
zu beachten:
der leitungsquerschnitt der starthilfekabel soll bei ottomotoren
bis ca. 2,51 Hubraum mindestens 16 mm2 (durchmesser
ca. 5 Mm) betragen. Bei dieselmotoren oder ottomotoren
&uum ...