Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Kühlmittel ablassen. Dazu unteren kühlmittelschlauch
abnehmen. Kühlmittel auffangen, da es wieder verwendet
werden kann.
Schlauch am ausgleichbehälter abnehmen.
Oberen kühlmittelschlauch ausbauen.
Kabelverbindung ...
Ausbau
Fahrzeug aufbocken.
Sämtliche schraubverbindungen mit rostlösendem mittel
einsprühen.
Vorderes abgasrohr am abgaskrümmer abschrauben.
1,0-l-motor,
1,2-l-motor.
1,3-, 1,6-l-motor.
Dieselmotor: ...