Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Profiltiefe
Profiltiefe regelmäßig kontrollieren.
Reifen sollten aus sicherheitsgründen
bei einer profiltiefe von 2-3 mm
(bei winterreifen 4 mm) ausgetauscht
werden.
Aus sicherheitsgründen wird empfohlen,
dass die profiltiefe der reifen
einer achse um ...
Auswuchten der räder
Die serienmäßigen räder werden im werk ausgewuchtet. Das
auswuchten ist notwendig, um unterschiedliche gewichtsverteilung
und materialungenauigkeiten auszugleichen.
Im fahrbetrieb macht sich die unwucht durch trampel- und
flattererscheinungen bemer ...