Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Luftfilter ausbauen.
Starterzug abklemmen.
Kraftstoffschläuche (zu- und rücklauf) mit tesaband
kennzeichnen und abziehen.
Unterdruckschlauch für pulldown-einrichtung abziehen.
Achtung: schlauch nicht an der pulldowndose abzi ...
Hinterradbremse einstellen
Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september
1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt
werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am
bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit
fahrgestell-nr. E 4008 341 (okt ...