Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Wartung der zündanlage
Die elektronische zündanlage ist wartungsfrei. Ein einstellen
des zündzeitpunktes ist nur nach einer demontage des
zündverteilers notwendig.
Der verteilerkopf, der hochspannungs-anschluß an der
zündspule und die zündkabel ...
Reifenbezeichnungen
Beispiel:
195 = Reifenbreite in mm
/70 = verhältnis höhe : breite (70 %)
Fehlt eine besondere angabe des querschnittverhältnisses (z.
B. 175 Sr 14), so handelt es sich um das "normale" höhen-
breiten-verhältnis. Es beträgt b ...