Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Starthilfe
Bei der starthilfe mit einem starthilfekabel sind einige punkte
zu beachten:
der leitungsquerschnitt der starthilfekabel soll bei ottomotoren
bis ca. 2,51 Hubraum mindestens 16 mm2 (durchmesser
ca. 5 Mm) betragen. Bei dieselmotoren oder ottomotoren
&uum ...
Anhängerbetrieb
Anhängelast
Die zulässigen anhängelasten sind
fahrzeug- und motorabhängige
höchstwerte und dürfen nicht überschritten
werden. Die tatsächliche
anhängelast ist die differenz zwischen
dem tatsächlichen gesamtgewicht
...