Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Spurhalteassistent
Der spurhalteassistent beobachtet
über eine frontkamera die markierungen
der fahrspur, in der sich das
fahrzeug befindet. Das system erkennt
spurwechsel und warnt den
fahrer bei einem unbeabsichtigten
spurwechsel durch optische und
akustische signale.
Kri ...
Dachgepäckträger
Aus sicherheitsgründen und zur vermeidung
von dachbeschädigungen
empfehlen wir, das für ihr fahrzeug
zugelassene dachgepäckträgersystem
zu verwenden. Weitere informationen
erhalten sie von ihrer werkstatt.
Einbauanleitung beachten und da ...