Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Fahrzeugeinlagerung
Einlagerung über einen
längeren zeitraum
Wenn das fahrzeug für mehrere monate
eingelagert werden muss:
Fahrzeug waschen und konservieren.
Konservierung im motorraum und
am unterboden überprüfen lassen.
Die dichtgummis reinigen und i ...
Wegausleuchtung
Scheinwerfer, rückleuchten und
kennzeichenleuchte beleuchten für
eine einstellbare zeit nach dem verlassen
des fahrzeugs die umgebung.
Aktivierung
Zündung ausschalten.
Den zündschlüssel abziehen.
Fahrertür öffnen.
Bli ...