Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Hinterräder lösen, fahrzeug hinten aufbocken.
Räder abnehmen.
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september
1983)
Handbremsseil auf 2. Raste stellen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Handbremsseil au ...
Einbau
Vor dem einbau radlagerzapfen auf beschädigungen untersuchen.
In der werkstatt kann der radlagerzapfen auf
maßgenauigkeit geprüft werden.
Vor dem einbau bremstrommel auf riefen untersuchen.
Riefige bremstrommel ausdrehen lassen oder ...