Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Ausbau
Vorderräder lösen. Fahrzeug vorn aufbocken.
Einbaulage der vorderräder markieren. Dazu mit kreide einen
stnch über felge und radnabe ziehen.
Bremsbelage ausbauen.
Bei fahrzeugen mit leichtmetallfelgen blende von bremssche ...
Auffüllen
Benzinmotoren: kühlmittelschlauch an der kühlmittelpumpe
beziehungsweise am kühler aufschieben und mit
schelle sichern.
Dieselmotor: wasserablaßschraube mit opel-dichtungsmittel
1503166 - 90094714 in zylinderblock einsetzen
und ge ...