Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug werksseitig freigegebene radabdeckungen und reifen verwendet werden, die allen relevanten anforderungen für die jeweiligen rad- und reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen radabdeckungen und reifen verwendet, dürfen die reifen keinen felgenschutzwulst aufweisen.
Radabdeckungen dürfen die kühlung der bremsen nicht beeinträchtigen.
Warnung
Bei verwendung nicht geeigneter reifen oder radabdeckungen kann es zu plötzlichem druckverlust und in der folge zu unfällen kommen.
Stahlräder: bei der verwendung von felgenschlössern keine radkappen befestigen.
Kotflügel aus- und einbauen
Stoßfänger vorn ausbauen.
Motorhaube öffnen und 6 schrauben oben aus der kammlinie
herausdrehen.
Ablagefach im fußraum ausbauen.
Seitliche abdeckung abbauen. Dazu kerbstifte mit dünnem
dorn durchstoßen un ...
Die diesel-vorglühanlage
Bei kaltem motor wird die selbstzündungstemperatur durch die
verdichtung allein nicht erreicht, deshalb muß der motor vorgeglüht
werden.
Zu diesem zweck ist in jedem brennraum eine stabglühkerze
eingeschraubt. Die stabglühkerze besteht im ...