Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Einbau
Vor einbau der feder dämpfungsringe für feder kontrollieren.
Brüchige oder abgenutzte dämpfungsringe ersetzen.
Hinterachskörper nach unten drücken und feder einsetzen.
Auf richtigen sitz der feder am ausleger und däm ...
Ausbau
Batterie-massekabel ( - ) abklemmen.
Falls vorhanden, kabelverbindung der motorraumbeleuchtung
trennen. Der stecker befindet sich unter der heizungsverkleidung.
Motorhaube ausbauen.
Luftfilter ausbauen.
Pluskabel von der batterie ...