Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Sicherungen
Ersatz entsprechend der beschriftung
auf der defekten sicherung
durchführen.
Das fahrzeug verfügt über zwei sicherungskästen:
Im vorderen linken bereich des motorraums
In linkslenkern hinter dem lichtschalter
bzw. In rechtslenkern hinter ...
Blinker
Hebel nach
oben
= blinker rechts
Hebel nach
unten
= blinker links
Bei betätigung über den druckpunkt
hinaus wird der blinker dauerhaft eingeschaltet.
Sobald das lenkrad zurückgedreht
wird, schaltet sich der
blinker automatisch aus.
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