Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Fahrzeugbatterie
Das fahrzeug ist mit einer blei-
säure-batterie ausgestattet.
Fahrzeuge mit stopp-start-system
sind mit einer agm-batterie ausgestattet.
Die fahrzeugbatterie ist wartungsfrei,
sofern das fahrprofil ein ausreichendes
laden der batterie zulässt. Kurze
s ...
Einbau
Falls erforderlich. Gummilager ersetzen. Vorher gummilager
in silikonöl (opel-et.-Nr. 1948454/90001800) Tauchen.
Stabilisator an den abgeflachten stellen mit den blechschellen
an linker und rechter zugstrebe mit 20 nm festziehen
und an der zugstreb ...