Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Ausbau
Turinnenverkleidung ausbauen.
Wasserabweisfolie von türausschnitt abziehen.
Hintere führungsschiene für das türfenster lösen.
Betatigungsstange am schloß aushängen. Dazu sicherungsfeder
an der stange abdr& ...
Bodenabdeckung
Hintere bodenabdeckung
Die hintere bodenabdeckung anheben,
um zugang zur notfallausrüstung
zu erhalten.
Wagenwerkzeug 219.
Bei modellen mit einem reifenreparaturset
auf der rechten seite im laderaum
kann die reserveradmulde
als zusätzliches ...