Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Ausbau
Radmuttern losen. Fahrzeug aufbocken.
Rad abnehmen.
Selbstsichernde mutter vom spurstangenkopf abschrauben.
Spurstangenkopf mit handelsüblichem ausdrücker herausdrucken.
Gegenmutter am spurstangenkopf - linker pfeil - ibs ...
Sitzlehne vorklappen
Entriegelungshebel nach vorne ziehen
und rückenlehne nach vorne
klappen. Dann den sitz bis zum anschlag
nach vorne schieben.
Zum wiederaufrichten den sitz bis
zum anschlag nach hinten schieben.
Rückenlehne in die aufrechte position
bringen, ohne ...