Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Radabdeckungen
Es dürfen nur für das jeweilige fahrzeug
werksseitig freigegebene radabdeckungen
und reifen verwendet
werden, die allen relevanten anforderungen
für die jeweiligen rad- und
reifenkombinationen entsprechen.
Werden keine werkseitig zugelassenen
rad ...
Glühlampen auswechseln
Zündung ausschalten und betreffenden
schalter ausschalten bzw. Türen
schließen.
Neue glühlampe nur am sockel halten!
Den glaskolben der glühlampe
nicht mit bloßen händen berühren.
Zum wechseln nur den gleichen
glü ...