Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Kraftstoffe für otto- motoren
Nur bleifreie kraftstoffe verwenden,
die der europäischen norm en 228
oder en din 51626-1 bzw. Einer
gleichwertigen spezifikation entsprechen.
Der motor kann mit e10-kraftstoff betrieben
werden, der diese normen erfüllt.
E10-kraftstoff enthält b ...
Prüfen
Als prüffläche sollte möglichst die mitte zwischen den beiden
riemenscheiben gewählt werden.
Prüfgerät auf den keilriemen so aufsetzen, daß die führungen
a-b-c des gerätes zum tragen kommen.
Hebe ...