Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Polsterbezüge pflegen
Textilbezüge
Polsterbezüge mit staubsauger absaugen oder mit einer nicht
zu weichen bürste ausbürsten.
Fett- und ölflecke mit fleckenwasser behandeln. Das reinigungsmittel
darf aber nicht unmittelbar auf den stoff gegossen
werden, da sich ...
Höchstdrehzahl prüfen/einstellen
Die höchstdrehzahl ohne last beträgt beim 1,5 i saugdieselmotor
5700 +- 100/min und beim 1,5 i turbodiesel 5500 +-
100/min sie darf nicht zu hoch eingestellt sein, sonst können
motorschäden die folge sein. Motorhöchstdrehzahl nur
wenn erford ...