Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Heizung und belüftung
Regler für:
Temperatur
Gebläsegeschwindigkeit
Luftverteilung
Heckscheibenheizung
34.
Windschutzscheibenheizung 34.
Sitzheizung 42.
3 42.
Lenkradheizung 81.
Temperatur
Rot = warm
Blau = kalt
...
Laderaum
Laderaumvergrößerung
Die rücksitzlehne lässt sich in zwei
positionen einrasten. Zum transportieren
sperriger gegenstände die
lehne in der aufrechten position verriegeln.
Geteilte rücklehne
Den entriegelungsgriff auf der entsprech ...