Bei fahrzeugen bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983) müssen die bremsbacken alle 15000 km nachgestellt werden beziehungsweise dann, wenn der leerweg am bremspedal größer als etwa 3 cm ist. Bei fahrzeugen seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983) ist das einstellen der hinterradbremse nur dann erforderlich, wenn die hinterradbremse zerlegt wurde.
Einstellen
Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)

Exzenter durch drehen nach unten - zueinander - an der bremsträgerplatte so einstellen, bis sich das rad von hand schwer drehen läßt beziehungsweise die bremsbacken an der bremstrommel anliegen. Während des einstellens deshalb mit einer hand das rad drehen.
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)


Hinweis: durch betätigen der fußbremse dreht das nachstellritzel - a - , welches vom nachstellhebel - b - betätigt wird, die nachstelleinheit nach außen, und die bremsbacken werden auf das kleinste lüftspiel zur trommelnabe eingestellt.
Türschloß aus- und einbauen
Ausbau
Turinnenverkleidung ausbauen.
Wasserabweisfolie von türausschnitt abziehen.
Turfenster nach oben kurbeln.
Hintere fensterführungsschiene ausbauen.
Knopf für innenverriegelung abschrauben.
Türschlo& ...
Benzin- und dieselmotoren
Bei den benzinmotoren bis 8/86 ist das öl einschließlich der
ölfilterpatrone alle 6 monate, bei benzinmotoren ab 9/86 alle
12 monate zu wechseln.
Werden innerhalb dieser zeitspannen mehr als 15000 km
zurückgelegt, so ist der ölwechsel sch ...