Fahrzeuge bis fahrgestell-nr. E 4008 340 (september 1983)
Fahrzeuge seit fahrgestell-nr. E 4008 341 (oktober 1983)
Geschwindigkeitsbegrenzer
Der geschwindigkeitsbegrenzer verhindert,
dass das fahrzeug eine eingestellte
höchstgeschwindigkeit
überschreitet.
Die festgelegte höchstgeschwindigkeit
muss mindestens 25 km/h betragen.
Der fahrer kann nur bis zur eingestellten
geschwindigkeit b ...
Starthilfe
Motor nicht mit einem schnelllader
anlassen.
Bei entladener fahrzeugbatterie
kann der motor mit starthilfekabeln
und der fahrzeugbatterie eines anderen
fahrzeugs gestartet werden.
Warnung
Das anlassen mit starthilfekabeln
muss mit äußerster vorsicht ...